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Camping Gorges du Tarn

 

 

 


      Generelle Mietungsbedingungen 
 



Allgemeine Bedingungen für Stellen und vermietbare Unterbringungen

1.        Für jeden Stellplatz, Chalet, Mobilhome oder Zeltbungalow muss ein Antrag gestellt werden.

2.        Bei fehlender telefonischer Nachricht des Kunden, dass sein Ankunftsdatum verspätet ist, wird der Stellplatz oder die Unterbringung am nächsten Tag um 12 Uhr wiederverwendbar- also nach der vertraglich ausgemachten Ankunftszeit durch den Mietvertrag ; und die Anzahlung bleibt Eigentum des Vermieters. Telefonische Nachrichten sind unbedingt schriftlich zu bestätigen.

Jede Annullierung einer Reservierung ist schriftlich

Annullierung erfolgt: 

• mehr als 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn: Anzahlung wird vom Campingdorf einbehalten.

• Weniger als 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 100 % der Aufenthaltsgebühr werden vom Campingdorf einbehalten.

3.        Der Kunde verpflichtet sich, die internen Regeln des Campings zu beachten und zu veranlassen, dass die Mitbenutzer der Stellplätze und/oder Unterbringungen sie ebenfalls beachten.

Für Platzstellen bestimmte Bedingungen

• Bei Reservierung mehr als 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts ist unmittelbar bei Reservierung beim Campingdorf eine Anzahlung von 30 % auf den Preis der reservierten Leistungen zu entrichten + 10 E Reservierungskosten.

. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts im

Campingdorf zu begleichen + 10 E Reservierungskosten.

Die Bezahlung kann durch Bankscheck an den Vermieter erfolgen und CB.

Im Juli und August werden nur Reservierungen von mindestens 2 Tagen bewilligt, ausser vom Vermieter erlaubte Ausnahmen.

Für Chalets, Mobilhome und Bungalows bestimmte Bedingungen

• Bei Reservierung mehr als 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts ist unmittelbar bei Reservierung beim Campingdorf eine Anzahlung von 30 % auf den Preis der reservierten Leistungen zu entrichten + 10 E Reservierungskosten.

. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts im Campingdorf zu begleichen + 10 E Reservierungskosten.

Die Bezahlung kann durch Bankscheck an den Vermieter erfolgen und CB.

1.        Die Vermietungen geschehen wochenweise, von Samstag ab 16 Uhr bis zum folgenden Samstag 11 Uhr. Ausser Juli und August kann die Aufenthaltsdauer auf Nachfrage angepasst werden, aber nur ab aufeinanderfolgenden 2 Nächten.

2.        Am Ankunftstag zahlt der Kunde eine Kaution von 300 Euro. Diese wird dem Kunden am Tag seiner Abfahrt nach einer Überprüfung und nach Feststellung des ordunugsmässigen Zustandes des Mietobjektes zurückgezahlt. Bei Festellung von Mängel wird ein Betrag für die Wiederherstellung des Ortes und des fehlenden oder beschädigten Materials abgezogen. Jede Beschwerde des Kunden anlässlich des örtlichen Zustandes muss dem Vermieter zur Zeit seiner Platzeinnahme gemeldet werden.

3.        Eine pauschale Summe von 50 Euro vom Kautionsbetrag wird durch den Vermieter einbehalten , sollte der Kunde seine gemieteteUnterkunft am Tag seiner Abreise nicht gereinigt haben.

4.        Die Chalets werden für höchstens 4 Personen vermietet, die Mobilhomes für höchstens 6 Personen und die Bungalows für höchstens 5 Personen. In keinem Fall darf die Bewohnerzahl überschritten werden.

5.        Tiere sind weder in mobil home  noch in Bungalows gestattet.

                        Im Falle eines Protestes oder Rechtsstreit zählt nur der Gerichtsstand von Mende (48).

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